{"id":293,"date":"2018-06-14T00:48:44","date_gmt":"2018-06-13T22:48:44","guid":{"rendered":"http:\/\/test.gummiwerk.de\/kontakt\/agbs\/matec-gummiwerk-gmbh-avb\/"},"modified":"2018-12-30T19:19:01","modified_gmt":"2018-12-30T18:19:01","slug":"matec-gummiwerk-gmbh-avb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gummiwerk.de\/en\/contact\/terms-conditions\/matec-gummiwerk-gmbh-avb\/","title":{"rendered":"MaTec Gummiwerk GmbH \u2013 AVB"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine\u00a0Verkaufsbedingungen\u00a0(Lieferbedingungen)<\/h3>\n<h5>\u00a71 Allgemeines, Geltungsbereich<\/h5>\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7\u200914 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: \u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7\u2009433, 651 BGB). Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben K\u00e4ufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>(3) Unsere AVB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom K\u00e4ufer uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h5>\u00a72 Vertragsschluss<\/h5>\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.<\/p>\n<p>(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h5>\u00a73 Lieferfrist und Lieferverzug<\/h5>\n<p>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.<\/p>\n<p>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung) bleiben unber\u00fchrt. Unber\u00fchrt bleiben auch die R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7\u20098 dieser AVB.<\/p>\n<p>(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n<h5>\u00a74 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/h5>\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>(3) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<\/p>\n<p>Unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n<h5>\u00a75 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h5>\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>(2) Beim Versendungskauf (\u00a7\u20094 Abs 1) tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zur\u00fcck, sie werden Eigentum des K\u00e4ufers; ausgenommen sind Paletten.<\/p>\n<p>(3) Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.<\/p>\n<p>(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7\u2009353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleibt \u00a7\u20097 Abs. 6 unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7\u2009321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h5>\u00a76 Eigentumsvorbehalt<\/h5>\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/p>\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<\/p>\n<p>(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>(d) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n<h5>\u00a77 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/h5>\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7\u2009478, 479 BGB).<\/p>\n<p>(2) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom K\u00e4ufer, vom Hersteller oder von uns stammt.<\/p>\n<p>(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7\u2009434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) \u00fcbernehmen wir jedoch keine Haftung.<\/p>\n<p>(4) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7\u2009377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Unabh\u00e4ngig von dieser Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht hat der K\u00e4ufer offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>(7) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>(8) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des K\u00e4ufers als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten vom K\u00e4ufer ersetzt verlangen.<\/p>\n<p>(9) In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n<p>(10) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n<p>(11) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7\u20098 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<h5>\u00a78 Sonstige Haftung<\/h5>\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AVB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur<\/p>\n<p>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n<p>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7\u2009651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<h5>\u00a79 Verj\u00e4hrung<\/h5>\n<p>(1) Abweichend von \u00a7\u2009438 Abs 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p>(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7\u2009438 Abs 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7\u2009438 Abs 1 Nr 1 BGB), bei Arglist des Verk\u00e4ufers (\u00a7\u2009438 Abs 3 BGB) und f\u00fcr Anspr\u00fcche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (\u00a7\u2009479 BGB).<\/p>\n<p>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7\u2009195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt. Ansonsten gelten f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. \u00a7\u20098 ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<h5>\u00a710 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h5>\n<p>(1) F\u00fcr diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. \u00a7\u20096 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/p>\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in 14548 Schwielowsee. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine\u00a0Verkaufsbedingungen\u00a0(Lieferbedingungen) \u00a71 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7\u200914 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 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